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Arbeitsrecht - Anwalt in Hamburg / Mobbing, Diskriminierung, Versetzung

Das Arbeitsumfeld sind wichtige Punkte des Arbeitsverhältnisses. Für den Arbeitnehmer bedeutet ein angenehmes Betriebsklima, dass er seiner Arbeit gerne nachgehen wird; der Arbeitgeber wird bei einem guten Arbeitsumfeld eine höhere Produktivität seiner Arbeitnehmer feststellen können.  

Gibt es jedoch Ärger mit einem oder mehreren Kollegen oder gar einem Vorgesetzten, so wird schnell der Begriff des „Mobbings“ bemüht. Hier ist es von großer Bedeutung, dass sich sowohl der betroffene Arbeitnehmer als auch der Arbeitgeber oder direkte Vorgesetzte solchen Vorwürfen mit der erforderlichen Ernsthaftigkeit nähern.  

Juristisch wurde das „Mobbing“ durch das Landesarbeitsgericht Thüringen (LAG Thüringen, Urteil vom 10.04.2001, 5 Sa 403/00) wohl am genauesten definiert:

Unter „Mobbing“ werden aufeinander aufbauende und andauernde Verhaltensweisen verstanden, die der Diskriminierung einer bestimmten Personen dienen und die in ihrer Gesamtheit das allgemeine Persönlichkeitsrecht oder andere Rechte des Betroffenen, wie z.B. seine Ehre verletzen.  

Hiervon ist jedoch immer die offene Auseinandersetzung abzugrenzen, vielmehr sieht sich beim „Mobbing“ der Gemobbte meist anonymen oder schwer greifbaren Anfeindungen ausgesetzt oder steht mehreren „Mobbern“ gegenüber.    

Für die Betroffenen ist es außerdem wichtig zu wissen, dass sie für die behaupteten Diskriminierungen beweisbelastet sind. Insofern ist es für den „Gemobbten“ immer schwierig, die Diskriminierungen auch nachzuweisen. Hier ist es unablässlich, eine ausführliche Dokumentation zu führen, eine genaue Aufführung der Verhaltensweisen der „Mobbenden“ in einem sog. „Mobbingtagebuch“. Auch das Aufbewahren und sichern von kompromittierenden Briefen oder Emails kann helfen.  

Sind diese Dokumentationen vorgenommen worden, ist immer ein professionelles und unmissverständliches Vorgehen gegen die „Mobber“ notwendig.  

Für den Arbeitnehmer, der sich gemobbt fühlt, besteht immer ein Beschwerderecht. Sofern also der Vorgesetzte nicht am Mobbing beteiligt ist, sollte dieser zunächst aufgesucht und informiert werden. Ist dieser Teil des Mobbings, so sollte der nächsthöhere Vorgesetzte aufgesucht werden. Auch der Betriebsrat kann eine gute Anlaufstelle sein.  

Auch wenn es schwer ist, sollten die Betroffenen die Vorwürfe immer schriftlich und sachlich vortragen. Nach unserer Erfahrung ist es darüber hinaus hilfreich, zunächst das Wort „Mobbing“ zu vermeiden, da dieses im Sprachgebrauch oft negativ besetzt ist und den Betroffenen in eine bestimmte Ecke drängt.  

Ihr Anwalt kann mit Ihnen eine Lösung für die Situation herausarbeiten und Sie bei entsprechenden Gespräche begleiten. Oft ist die Versetzung des Mobbenden oder des Gemobbten schon eine Lösung.    

Im Bereich des Mobbings muss stets umsichtig gehandelt werden - wir kämpfen für Ihre Rechte!

Versetzung / Mobbing

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