Familienrecht - Ihr Anwalt in Hamburg
Unterhalt (Trennungsunterhalt, nachehelicher Unterhalt, Kindesunterhalt), Scheidung, Versorgungsausgleich, Zugewinnausgleich, Ehevertrag, Scheidungsfolgenvereinbarung, Sorgerecht oder Umgangsrecht sind die typischen Felder des Familienrechts. An dieser Stelle möchten wir Sie über die entsprechenden Themen informieren. Weitergehende Fragen beantworten Ihnen unsere Anwälte gerne!
Unter dem Begriff des Familienrechts werden das Recht der Verwandtschaft, das Recht der Ehe, das Recht der Adoption, Pflegschaft, Betreuung, Vormundschaft und Lebenspartnerschaft zusammengefasst. Schon hieraus wird deutlich, dass im Bereich des Familienrechts zu vielfältigen Fragestellungen kommen kann.
Häufige Frage ergeben sich zum Unterhalt, sei es zum Ehegattenunterhalt oder zum Kindesunterhalt, weiter im Bereich des Umgangs mit den Kindern (Umgangsrecht) oder auch des Sorgerechts bezüglich gemeinsamer Kinder. Sofern sich die Ehepartner oder einer von ihnen zur Scheidung der Ehe entschließen, sind gegebenenfalls auch die Scheidungsfolgen zu klären. Bereits bei der Trennung können Weichen für diese Scheidungsfolgen gestellt werden, so zum Beispiel für den Ausgleich der Rentenversorgungen der Ehegatten (Versorgungsausgleich), für den Ausgleich des Vermögenszuwachses (Zugewinnausgleich) oder den Trennungsunterhalt / nachehelichen Unterhalt.
Häufig kann ein Ehevertrag vorab oder bei beabsichtigter Scheidung das Scheidungsverfahren beschleunigen und den Eheleuten Geld sparen. Die streitige Durchführung z.B. von Zugewinn- oder Unterhaltsprozessen kann langwierig und kostspielig werden.
Allgemein lässt sich sagen, dass sich die Zahl der Eheschließungen und Ehescheidungen in Deutschland in den letzten Jahrzehnten gewandelt hat. War früher die Hausfrauenehe / Alleinverdienerehe noch die Regel, so sind heute meist beide Ehegatten voll berufstätig und haben entsprechenden Beratungsbedarf im Rahmen einer angestrebten Scheidung.
Sofern Kinder aus der Ehe hervorgegangen sind, stellt sich oft die Frage nach dem Sorge- und dem Umgangsrecht. Dies gilt selbstverständlich auch für nichteheliche Kinder. Während bei ehelichen, minderjährigen Kindern das Sorgerecht bei einer Scheidung grundsätzlich bei beiden Ehegatten verbleibt, war dies bei unehelichen Kindern nicht immer der Fall. Hier gilt nach wie vor, dass das alleinige Sorgerecht zunächst bei der Mutter des Kindes verbleibt. Nach einer Grundsatzentscheidung des höchsten deutschen Gerichts, des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG, Beschluss vom vom 21. Juli 2010, 1 BvR 420/09) ist dies jedoch nicht mit dem Grundgesetz vereinbar. Der Gesetzgeber muss nun handeln. Bis dahin können die Väter das gemeinsame Sorgerecht gerichtlich durchsetzen.
Jede Fragestellung ist individuell, wir stehen Ihnen mit unserer Erfahrung und Kompetenz für die weiterführende Beratung und Vertretung gerne zur Verfügung - sprechen Sie uns an!
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