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Internetrecht - Anwalt in Hamburg / Internetportale, Onlineplattformen

Internetportale und Onlineplattformen z.B. zur Vermittlung von (freien) Arbeitskräften, als Fotoportale für Sportveranstaltungen, als Vernetzungsseiten wie Xing, StudiVZ oder Facebook gewinnen an Beliebtheit. Auch hier eröffnen sich den Betreibern Geschäftsmodelle, die es ohne das Internet nicht gäbe.

Um den entsprechenden Ablauf bei der Anmeldung und Nutzung auf einem solchen Portal zu vereinfachen, bedienen sich die Betreiber meist entsprechender Nutzungsbedingungen. Bei diesen Nutzungsbedingungen gilt, dass sie – wie auch Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) – rechtlich sauber erstellt werden müssen. Durch den weltweiten Zugriff auf diese Portale ist andernfalls die Gefahr einer Abmahnung durch einen Mitbewerber und die damit einhergehende Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen sehr hoch.

Sind die Nutzungsbedingungen erstellt, so müssen diese in den Anmeldeprozess eingebunden werden. Der jeweilige User muss von diesen Bedingungen entsprechend Kenntnis erlangen und sie bestätigen, damit sie Gültigkeit erlangen. Daher ist es wichtig, schon bei der Erstellung und Programmierung der Onlineplattform darauf zu achten, dass der Benutzer die Bedingungen zur Kenntnis nehmen und in einem eigenen Schritt auch bestätigen kann.  

Im Internetverkehr bestehen erhebliche Informationspflichten, daher ist es ratsam, die Nutzungsbedingungen dem User an gut erreichbaren Stellen auf der jeweiligen Website zur Verfügung zu stellen und auf sie hinzuweisen.  

Die Rechtsprechung ist in diesem Bereich umfangreich, teilweise auch unübersichtlich. Sie wird ständig aktualisiert, was selbstverständlich auch seinen Grund in der Beweglichkeit des Internets und dessen stetigen Ausbau hat. Bei der Erstellung von Nutzungsbedingungen ist die entsprechende Kenntnis in diesem Bereich unablässlich. Das immer noch weit verbreitet "copy & paste" ("kopieren und einfügen") von Nutzungsbedingungen eines Mitbewerbers kann erhebliche finanzielle Folgen haben. Kostspielige Abmahnungen von unbedacht übernommenen Formulierungen sind oft die Folge.  

Weitere Fragen, die sich Betreibern solcher Plattformen im Internet stellen werden, siedeln sich im Bereich der Persönlichkeitsrechte, der datenschutzrechtlichen Bestimmungen sowie der Urheberrechte an. Bekannt sind dabei die Fälle von spickmich.de, einem Portal, auf welchem Schüler ihre Lehrer bewerten können oder die Nutzungsbedingungen von Facebook mit der Einräumung sehr weitgehender Rechte für den Betreiber. In dem Fall von spickmich.de ging es um mögliche Persönlichkeitsrechtsverletzungen der betroffenen Lehrer, bei Facebook (sog. soziales Netzwerk oder Social Network) gibt es immer wieder Fragen zu Urheberrechten der von den Usern eingestellten Bilder oder auch der Verwertung von hier gesammelten Daten.  

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Internetportale / Onlineplattformen

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