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Internetrecht - Anwalt in Hamburg / Webseitenprüfung, Webseiten Check

Die Bereitstellung einer Internetpräsenz verpflichtet auch zur Bereitstellung gewisser Informationen für den Besucher der Internetseite. Hierbei ist es egal, ob es sich um eine Kommunikationsplattform, ein Onlineportal, einen Onlineshop oder eine einfache Informationsseite handelt. Schon hinsichtlich des Impressums ist der Betreiber umfangreichen Informationspflichten unterworfen.  

Soweit sich Betreiber eines Onlineshops oder einer anderen Onlineplattform Allgemeiner Geschäfts- oder Nutzungsbedingungen bedienen, besteht hier bei Nutzung von nicht rechtskonformen Klauseln die Gefahr von kostenpflichtigen Abmahnung und der Geltendmachung von Unterlassungsansprüchen oder Schadensersatzansprüchen des Abmahnenden. Auch die Missachtung von Vorschriften der Preisangabenverordnung (PAngV) oder eine fehlerhafte Widerrufsbelehrung sind immer wieder Grundlage für eine Abmahnung.   Verstöße gegen rechtliche Vorschriften werden immer öfter systematisch von Mitbewerbern aufgespürt und abgemahnt, dies hat sich als einträgliches Geschäft erwiesen. Auch vor diesem Hintergrund, gilt es, die Webseite abmahnsicher zu gestalten.  

Im Bereich des Internethandels schreitet das Recht schnell voran. Die Rechtsprechung ist vielschichtig und unübersichtlich, ein fachkundiger Anwalt kann Ihnen helfen.  

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Webseitenprüfung

Rechtseinblicke - Recht aktuell / News

18.05.2012

Callcenter-Agent darf sich nicht mit „Jesus hat Sie lieb!“ verabschieden

Ein Callcenter-Agent, der sich von den von ihm angerufenen – potentiellen – Kunden mit der Grußformel „Jesus hat sie lieb!“ verabschiedet, muss mit seiner Kündigung rechnen.   Das Landesarbeitsgericht Hamm (LAG Hamm,...[mehr]

22.02.2012

Auf der Reeperbahn nachts um halb eins - Videoüberwachung zulässig

Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat entschieden, dass die offene Videoüberwachung des "Kiezes" bei uns in Hamburg zulässig ist. Die Bildaufzeichnungen sind dabei jedoch spätestens nach einem Monat zu löschen....[mehr]

09.12.2011

Schadensersatz nach misslungenem Frisörbesuch

Das Oberlandesgericht Bremen (OLG Bremen, Urteil vom 11.07.2011, 3 U 69/10) hat einem frustrierten Friseurkunden ein Schmerzensgeld von insgesamt 4.000 EUR zugesprochen. Der Beklagte hat einen Friseur-Salon für Rastazöpfe und...[mehr]