Internetrecht - Anwalt in Hamburg / Webseitenprüfung, Webseiten Check
Die Bereitstellung einer Internetpräsenz verpflichtet auch zur Bereitstellung gewisser Informationen für den Besucher der Internetseite. Hierbei ist es egal, ob es sich um eine Kommunikationsplattform, ein Onlineportal, einen Onlineshop oder eine einfache Informationsseite handelt. Schon hinsichtlich des Impressums ist der Betreiber umfangreichen Informationspflichten unterworfen.
Soweit sich Betreiber eines Onlineshops oder einer anderen Onlineplattform Allgemeiner Geschäfts- oder Nutzungsbedingungen bedienen, besteht hier bei Nutzung von nicht rechtskonformen Klauseln die Gefahr von kostenpflichtigen Abmahnung und der Geltendmachung von Unterlassungsansprüchen oder Schadensersatzansprüchen des Abmahnenden. Auch die Missachtung von Vorschriften der Preisangabenverordnung (PAngV) oder eine fehlerhafte Widerrufsbelehrung sind immer wieder Grundlage für eine Abmahnung. Verstöße gegen rechtliche Vorschriften werden immer öfter systematisch von Mitbewerbern aufgespürt und abgemahnt, dies hat sich als einträgliches Geschäft erwiesen. Auch vor diesem Hintergrund, gilt es, die Webseite abmahnsicher zu gestalten.
Im Bereich des Internethandels schreitet das Recht schnell voran. Die Rechtsprechung ist vielschichtig und unübersichtlich, ein fachkundiger Anwalt kann Ihnen helfen.
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Rechtseinblicke - Recht aktuell / News
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