Reiserecht - Rechtsanwalt in Hamburg / Reisevertrag
Im Recht des Reisevertrags geht es um Pauschalreisen, d.h. eine Mehrheit von Reiseleistungen. Typischerweise geht es hier um Reisen mit Transport (Bahn, Bus, Flug) sowie Unterkunft (Hotel, Pension, Ferienhaus, Appartement). Der Reiseveranstalter verletzt seine Pflichten, wenn die Leistungen mangelhaft erbracht werden. Für den Reisenden stellt sich dann die Frage, ob und inwieweit der Reisepreis gemindert werden kann. Darüber hinaus stehen dem Reisenden unter Umständen Schadensersatzansprüche zu, interessant ist hier insbesondere der Schadensersatzanspruch wegen vertaner Urlaubszeit. Bei der Geltendmachung von Ansprüchen ist unbedingt die Ausschlussfrist von einem Monat nach vertraglich vorgesehenem Reiseende zu beachten, damit der Reisende seine Ansprüche nicht verliert.
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Rechtseinblicke - Recht aktuell / News
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Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat entschieden, dass die offene Videoüberwachung des "Kiezes" bei uns in Hamburg zulässig ist. Die Bildaufzeichnungen sind dabei jedoch spätestens nach einem Monat zu löschen....[mehr]
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