Franchiserecht - Rechtsanwalt in Hamburg / Franchisevertrag, Franchise, Franchising
Vorvertragliche Aufklärungspflichten, Franchise-Handbuch, Verbraucherschutzrechte, Pflichten des Franchisegebers, Pflichten des Franchisenehmers, Kündigung des Franchisevertrages, Franchisegebühren, Wettbewerbsrecht, Markenrecht, Geschäftsraummiete, das Vertragsrecht und das Recht der Allgemeine Geschäftsbedingungen sind die klassischen Problemfelder des Franchiserechts. Diese Internetseite soll Ihnen einen Überblick verschaffen, für weitergehende Fragen und die außergerichtliche oder gerichtliche Vertretung stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Das Franchising ist eine weit verbreitete Methode zum Vertrieb von Waren, Dienstleistungen und Technologien. Hierbei stellt ein Franchisegeber einem Franchisenehmer die Nutzung eines Geschäftskonzeptes gegen Entgelt zur Verfügung. Oftmals sind die Nutzungsrechte an Warenzeichen, Warenmustern oder Geschmacksmustern neben der Vermittlung von Know-how ein wichtiger Bestandteil der Leistungen des Franchisegebers. Die Vertriebsform des Franchisings ist in Deutschland über Jahrzehnte gewachsen und entwickelt sich ständig weiter. Deutschland zählt zu den europäischen Ländern mit der größten Dichte an Franchisebetrieben.
Eine anwaltliche Unterstützung ist sowohl für den Franchisegeber als auch für den Franchisenehmer sehr wichtig, da sich im Franchiserecht eine Vielzahl von Rechtsgebieten verknüpfen. Neben den vertragsrechtlichen Kernbereichen gehören dazu insbesondere das Gesellschaftsrecht, das Internetrecht, das Wettbewerbsrecht, das Markenrecht sowie das Recht der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB).
Wir beraten und vertreten sowohl Franchisegeber als auch Franchisenehmer, übernehmen die Vertragsgestaltung und Vertragsprüfung, die Verhandlungsführung im vorvertraglichen Bereich, begleiten Sie bei der Durchführung der Verträge und der Umsetzung des Franchise Vorhabens. Wir stehen Ihnen gerne zur Verfügung!
Rechtseinblicke - Recht aktuell / News
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