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Lizenzrecht - Rechtsanwalt in Hamburg / Lizenzvertrag, Lizenz

Die Lizenz stellt rechtlich die Erlaubnis der Nutzung an den gewerblichen Schutzrechten des Lizenzgebers dar (Patente, Gebrauchsmuster, eingetragene Marken). Eine große Rolle spielt die Lizenzvergabe in Industrie und Handel.    

Die Vereinbarung über die Einräumung dieser Nutzungsrechte kann in einem Lizenzvertrag,  oder in Allgemeinen Geschäftsbedingungen, typischerweise in Franchiseverträgen, aber auch im Rahmen von Kaufverträgen, Werkverträgen oder sonstigen Verträgen erfolgen. Hier entscheidet die jeweilige Vertragsform über weitere, wichtige Rechtsfolgen.  

Kernpunkte eines Lizenzvertrags sind die Beschreibung des Lizenzgegenstandes, die Festlegung des zur Nutzung freigegebenen Marktsegments oder eines bestimmten Gebiets, die Laufzeit, das Entgelt und gegebenenfalls auch Vertragsstrafen. Das Entgelt wird häufig in Form eines sog. "down payments", also einer Anzahlung am Anfang, und einer laufenden Gebühr in Abhängigkeit vom wirtschaftlichen Erfolg und Nutzen geregelt.    

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Lizenzrecht

Rechtseinblicke - Recht aktuell / News

18.05.2012

Callcenter-Agent darf sich nicht mit „Jesus hat Sie lieb!“ verabschieden

Ein Callcenter-Agent, der sich von den von ihm angerufenen – potentiellen – Kunden mit der Grußformel „Jesus hat sie lieb!“ verabschiedet, muss mit seiner Kündigung rechnen.   Das Landesarbeitsgericht Hamm (LAG Hamm,...[mehr]

22.02.2012

Auf der Reeperbahn nachts um halb eins - Videoüberwachung zulässig

Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat entschieden, dass die offene Videoüberwachung des "Kiezes" bei uns in Hamburg zulässig ist. Die Bildaufzeichnungen sind dabei jedoch spätestens nach einem Monat zu löschen....[mehr]

09.12.2011

Schadensersatz nach misslungenem Frisörbesuch

Das Oberlandesgericht Bremen (OLG Bremen, Urteil vom 11.07.2011, 3 U 69/10) hat einem frustrierten Friseurkunden ein Schmerzensgeld von insgesamt 4.000 EUR zugesprochen. Der Beklagte hat einen Friseur-Salon für Rastazöpfe und...[mehr]