Vertragshändlerrecht - Rechtsanwalt in Hamburg / Provision, Kündigung
Das Recht der Vertragshändler und Handelsvertreter sind wichtige Teilgebiete des Rechts der Vertriebsmittler.
Durch das Vertragshändlerverhältnis verpflichtet sich der Vertragshändler, Erzeugnisse des Herstellers oder Lieferanten im eigenen Namen und auf eigene Rechnung zu vertreiben. Durch die Integration in die Vertriebsstruktur des Herstellers oder des Lieferanten entsteht für Außenstehende der Eindruck eines Filialunternehmens.
Typische Streitfragen des Vertragshändlerrechts sind die analoge Anwendbarkeit des Handelsvertreterrechts, die Entstehung und Berechnung eines Ausgleichsanspruchs, die Kündigung sowie die Anwendung und Wirksamkeit von Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Auch im Vertragshändlerrecht erlangen weitere Rechtsbereiche Bedeutung. Hier können sich beim Markenrecht, Wettbewerbsrecht, Gewerberaummietrecht und im Vertragsrecht Rechtsstreitigkeiten ergeben.
Unsere Tätigkeit reicht von der Vertragsgestaltung und Vertragsverhandlung bis hin zur Vertretung in streitigen Auseinandersetzungen. Sprechen Sie uns an!
Rechtseinblicke - Recht aktuell / News
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