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Wettbewerbsrecht, Markenrecht - Anwalt in Hamburg / Markenrecht, Wettbewerbsrecht

Über den Bereich des Wettbewerbsrechts wird der Wettbewerb zwischen den Markteilnehmer reguliert. Hier sind die Vorgehensweisen gegen solche Wettbewerber normiert, die gegen die Fairness auf dem Markt verstoßen und sich so einen Wettbewerbsvorteil verschaffen.  

Das Wettbewerbsrecht bietet z.B. einen Schutz vor irreführenden Angaben. Daher ist bei dem Betrieb eines Onlineshops immer das rechtliche Augenmerk auf die Allgemeinen Geschäftsbedingungen, das Widerrufsrecht oder auch die Preisangabenverordnung (PAngV) zu legen. Gerade in diesem Bereich ahnden Mitbewerber Verstöße gegen geltendes Recht intensiv; eine solche Abmahnung kann sehr kostenintensiv werden.  

Die von einem Unternehmen angebotenen Waren oder Dienstleistungen können durch eine Marke gekennzeichnet und so von den Produkten der Konkurrenz unterschieden werden. Die Verwendung einer Marke schafft meist einen Wiedererkennungswert, der wiederum den Vertrieb fördern kann.   Dabei kann eine Marke aus einem oder mehreren Wörtern (sog. Wortmarke) oder auch aus einer Buchstabenkombination, Zahlen oder Bilder bestehen (sog. Bildmarke oder Wort-Bild-Marke).  

Die Marke zu schützen kann helfen, langfristig vom Wiederkennungswert zu profitieren und so auf lange Sicht die Umsätze zu sicher und sogar zu steigern. Darüberhinaus hat der eingetragene Markenschutz eine Abschreckungsfunktion gegenüber Nachahmern.   Eine Marke ist dann am sichersten geschützt, wenn sie in das Markenregister eingetragen ist. Mit dieser Eintragung wird dem Inhaber der Marke das Recht verliehen, „seine“ Marke exklusiv für seine Dienstleistungen oder Waren zu verwenden. Versucht nun ein Konkurrent durch Verletzung der so geschützten Markenrechte an diesem Vorteil teilzuhaben, so kann von diesem Verletzter die Unterlassung des Gebrauchs der Marke verlangt werden.  

Bei ähnlichen Marken kann es vorkommen, dass eine Verwechslungsgefahr vorliegt. Auch in diesen Fällen kann der Markeninhaber Unterlassung verlangen, wenn der Mitbewerber für seine Waren eine verwechselbare Bezeichnung verwendet.  

Der Schutz der Marke gilt jeweils für 10 Jahre ab Anmeldung, eine Verlängerung des Schutzes um weitere 10 Jahre ist möglich.  

Unsere Anwälte stehen Ihnen für Fragen rund um das Marken- und Wettbewerbsrecht gerne zur Verfügung – nehmen Sie Kontakt zu uns auf!

Wettbewerbsrecht

Rechtseinblicke - Recht aktuell / News

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Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat entschieden, dass die offene Videoüberwachung des "Kiezes" bei uns in Hamburg zulässig ist. Die Bildaufzeichnungen sind dabei jedoch spätestens nach einem Monat zu löschen....[mehr]

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Im Justizvollzug des Landes Nordrhein-Westfalen sitzen rund 18.000 Häftlinge ein. Der „Podknast“ berichtet aus den 37 selbständigen Haftanstalten des Landes und vermittelt durch Audio- und Video-Podcasts einen authentischen...[mehr]