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Wettbewerbsrecht - Rechtsanwalt in Hamburg / Rechtsverletzung Wettbewerb

 Das UWG sieht eine Vielzahl von Rechtsverletzungen vor. 

Beispielhaft soll auf die folgenden unlauteren Wettbewerbshandlungen hingewiesen werden: 

  • Beeinträchtigung durch Druckausübung
  • Beeinträchtigung in Menschen verachtender Weise
  • Anlockung von Kunden
  • Werbegeschenke
  • Warenproben
  • Ausnutzen von Gefühlen
  • Schockwerbung
  • sexistische Werbung
  • Ausnutzung der Unerfahrenheit oder der Angst
  • Ausnutzung einer Zwangslage
  • Teilnahmebedingungen bei Preisausschreiben
  • Koppelung der Teilnahme bei Preisausschreiben
  • Behinderung durch Betriebsstörung
  • Irreführung
  • unwahre Werbung
  • unwahre Angaben über den Preis
  • missverständliche Werbung
  • Werbung mit Selbstverständlichkeiten
  • Irreführung in Bezug auf Preisangaben
  • Erforderlichkeit der Preisangabe
  • vergleichende Werbung
  • Herabsetzung der Mitbewerber
  • Belästigung durch Telefonwerbung
  • Belästigung durch Briefkastenwerbung
  • Zusenden unbestellter Waren
  • Verrat von Geschäftsgeheimnissen

Sie haben Fragen zu den einzelnen Rechtsverletzungen, wurden abgemahnt oder möchten einen Mitbewerber abmahnen? Sprechen Sie uns an!

Rechtsverletzungen

Rechtseinblicke - Recht aktuell / News

18.05.2012

Callcenter-Agent darf sich nicht mit „Jesus hat Sie lieb!“ verabschieden

Ein Callcenter-Agent, der sich von den von ihm angerufenen – potentiellen – Kunden mit der Grußformel „Jesus hat sie lieb!“ verabschiedet, muss mit seiner Kündigung rechnen.   Das Landesarbeitsgericht Hamm (LAG Hamm,...[mehr]

22.02.2012

Auf der Reeperbahn nachts um halb eins - Videoüberwachung zulässig

Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat entschieden, dass die offene Videoüberwachung des "Kiezes" bei uns in Hamburg zulässig ist. Die Bildaufzeichnungen sind dabei jedoch spätestens nach einem Monat zu löschen....[mehr]

09.12.2011

Schadensersatz nach misslungenem Frisörbesuch

Das Oberlandesgericht Bremen (OLG Bremen, Urteil vom 11.07.2011, 3 U 69/10) hat einem frustrierten Friseurkunden ein Schmerzensgeld von insgesamt 4.000 EUR zugesprochen. Der Beklagte hat einen Friseur-Salon für Rastazöpfe und...[mehr]