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Dorothee B. Salchow - Ihre Anwältin in Hamburg

Rechtsanwältin Dorothee B. Salchow ist geboren und aufgewachsen in Hamburg und hat an der Universität Hamburg Rechtswissenschaften studiert. Rechtsanwältin Salchow hat langjährig kaufmännische Erfahrungen in ihrer Tätigkeit als Assistenz der Geschäftsleitung zweier mittelständischer Unternehmen sammeln können.

Durch ihre weitere Tätigkeit an der Auslandshandelskammer Chicago / USA, einer etablierten Hamburger Anwaltskanzlei und der Staatsanwaltschaft Santa Barbara / USA hat Rechtsanwältin Salchow ihre rechtlichen und wirtschaftlichen Kenntnisse breit ausbauen können. Neben ihrer anwaltlichen Tätigkeit war Rechtsanwältin Salchow langjährig als Autorin für den juristischen Online-Bereich der WoltersKluwer Verlag Deutschland GmbH tätig.

Rechtsanwältin Salchow ist gemeinsam mit Rechtsanwalt Matzek Partnerin der Sozietät rechtskonzept - Rechtsanwälte Salchow & Matzek, die nach vorübergehendem Zusammenschluss mit Rechtsanwalt Stange bis Ende 2011 als rechtskonzept - STANGE & KOLLEGEN firmierte. 

Sie ist Ihre Ansprechpartnerin für alle Fragen rund um das Arbeitsrecht, das Familienrecht, das Vertragsrecht, das Strafrecht, das Recht der Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie das Allgemeine Zivilrecht.

Rechtsanwältin Salchow beherrscht verhandlungssicheres Englisch. 

Zur Zeit ist Rechtsanwältin Salchow in Elternzeit, wenden Sie sich gerne an Rechtsanwältin von Bülow oder Rechtsanwalt Matzek.

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Dorothee B. Salchow
Dorothee B. Salchow

Rechtseinblicke - Recht aktuell / News

18.05.2012

Callcenter-Agent darf sich nicht mit „Jesus hat Sie lieb!“ verabschieden

Ein Callcenter-Agent, der sich von den von ihm angerufenen – potentiellen – Kunden mit der Grußformel „Jesus hat sie lieb!“ verabschiedet, muss mit seiner Kündigung rechnen.   Das Landesarbeitsgericht Hamm (LAG Hamm,...[mehr]

22.02.2012

Auf der Reeperbahn nachts um halb eins - Videoüberwachung zulässig

Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat entschieden, dass die offene Videoüberwachung des "Kiezes" bei uns in Hamburg zulässig ist. Die Bildaufzeichnungen sind dabei jedoch spätestens nach einem Monat zu löschen....[mehr]

09.12.2011

Schadensersatz nach misslungenem Frisörbesuch

Das Oberlandesgericht Bremen (OLG Bremen, Urteil vom 11.07.2011, 3 U 69/10) hat einem frustrierten Friseurkunden ein Schmerzensgeld von insgesamt 4.000 EUR zugesprochen. Der Beklagte hat einen Friseur-Salon für Rastazöpfe und...[mehr]