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Oliver Matzek - Ihr Anwalt in Hamburg

Rechtsanwalt Oliver Matzek ist gebürtiger Schleswig-Holsteiner und hat an der Ludwig-Maximilians-Universität München und an der Christian-Albrechts-Universität zu Kiel Rechtswissenschaften studiert.

Rechtsanwalt Matzek war unter anderem an der Auslandshandelskammer Shanghai, VR China tätig und hat sich während seiner mehrjährigen Tätigkeit in einer mittelständischen Hamburger Wirtschaftskanzlei intensiv mit dem Franchiserecht sowie den damit einhergehenden Rechtsgebieten wie dem Miet-, Wettbewerbs- und Markenrecht auseinandergesetzt.

Rechtsanwalt Matzek ist seit 2007 Partner der Sozietät rechtskonzept - Rechtsanwälte Salchow & Matzek, die die nach vorübergehendem Zusammenschluss mit Rechtsanwalt Stange bis Ende 2011 als rechtskonzept - STANGE & KOLLEGEN firmierte. 

Oliver Matzek ist Ihr Ansprechpartner für alle Fragen rund um das Franchise- und das Vertriebsrecht, das Internetrecht - Recht der neuen Medien,  den gewerblichen Rechtsschutz (Wettbewerbs- und Markenrecht) sowie das gewerbliche und private Mietrecht. Außerdem beantwortet Rechtsanwalt Matzek gerne Ihre reiserechtlichen Fragen.

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Oliver Matzek
Oliver Matzek

Rechtseinblicke - Recht aktuell / News

18.05.2012

Callcenter-Agent darf sich nicht mit „Jesus hat Sie lieb!“ verabschieden

Ein Callcenter-Agent, der sich von den von ihm angerufenen – potentiellen – Kunden mit der Grußformel „Jesus hat sie lieb!“ verabschiedet, muss mit seiner Kündigung rechnen.   Das Landesarbeitsgericht Hamm (LAG Hamm,...[mehr]

22.02.2012

Auf der Reeperbahn nachts um halb eins - Videoüberwachung zulässig

Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat entschieden, dass die offene Videoüberwachung des "Kiezes" bei uns in Hamburg zulässig ist. Die Bildaufzeichnungen sind dabei jedoch spätestens nach einem Monat zu löschen....[mehr]

09.12.2011

Schadensersatz nach misslungenem Frisörbesuch

Das Oberlandesgericht Bremen (OLG Bremen, Urteil vom 11.07.2011, 3 U 69/10) hat einem frustrierten Friseurkunden ein Schmerzensgeld von insgesamt 4.000 EUR zugesprochen. Der Beklagte hat einen Friseur-Salon für Rastazöpfe und...[mehr]