Familien- und Erbrecht
Wir beraten und vertreten Sie in allen familienrechtlichen Angelegenheiten. Unser Rechtsanwaltsteam steht ihnen in allen Fragen zum Ehevertrag und zur Scheidungsfolgenvereinbarung, zum Unterhalt oder zum Sorge- und Umgangsrecht hinsichtlich Ihrer Kinder zur Verfügung.
Im sensiblen Bereich des Scheidungsrechts sorgen wir für eine umfassende Beratung. Hierzu gehört es auch, darauf hinzuweisen, dass im Falle einer einvernehmlichen Trennung und Scheidung keine unnötigen Kosten produziert werden müssen.
Andererseits kann es erforderlich sein, im Vorfeld der Scheidung oder im Scheidungsverfahren selbst unterhalts-, sorge- oder umgangsrechtliche Fragen zu klären. Diese Fragen werden in einem umfassenden Gespräch geklärt.
Wir beraten und vertreten wir Sie auch in allen Fragen zu nichtehelichen Lebensgemeinschaften.
Im Bereich des Erbens und Vererbens und der Vermögensnachfolge stehen wir Ihnen bei der Erstellung eines Erbvertrages oder eines Testaments ebenso zur Seite wie bei der Abwicklung eines Erbfalls auf Erbenseite.
Auch Ihre Fragen zu Vorsorgevollmachten und Patientenverfügung klären wir im gemeinsamen Gespräch. Durch unsere wirtschaftsrechtliche Ausrichtung bietet unser Team Ihnen auch umfassende Lösungen hinsichtlich der Unternehmensnachfolge.
Rechtsanwältin Dorothee B. Salchow
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