Unternehmens- und Gesellschaftsrecht
Bei der Führung eines Unternehmens, dessen Verkauf oder bei der Vorbereitung der Unternehmensnachfolge sind ein zielorientiertes Vorgehen und die professionelle Gestaltung von Verträgen unentbehrlich. Dies gilt zum einen, wenn es darum geht, das Innenverhältnis der Gesellschaft (Gesellschafts- und Geschäftsführerverträge, Treuhandverträge etc.) und zum anderen auch den rechtlichen Auftritt des Unternehmens nach außen auf solide Grundlagen zu stellen.
Unter dem Oberbegriff des Unternehmensrechts verzahnen sich verschiedene Rechtsgebiete wie das Handelsrecht, das Arbeitsrecht, das Recht der Steuern, das Konzernrecht oder das Kartell- und Wettbewerbsrecht.
Unsere Rechtsanwälte sind mit den verschiedenen Gesellschafts- und Körperschaftsformen vertraut und finden mit Ihnen den richtigen Weg für die Aufstellung, die Führung und die Neugestaltung von Einzelunternehmen, Personen- und Kapitalgesellschaften, Vereinen oder Stiftungen.
Wir gestalten mit Ihnen die notwendigen Verträge zur Führung ihres Unternehmens, zur Gründung eines neuen Unternehmens oder für Unternehmensbeteiligungen. Selbstverständlich stehen wir Ihnen auch bei der Liquidation oder Insolvenz einer Gesellschaft zur Seite und beraten Sie auf dem Gebiet der Unternehmensnachfolge.
Rechtsanwalt Reinulf W. Stange
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