Miet- und WEG-Recht

Ob im privaten oder im gewerblichen Mietrecht - es stellt sich oft die Frage nach der Wirksamkeit einzelner Klauseln z.B. zur Renovierungspflicht der Parteien. Im gewerblichen Mietrecht ist zudem ein wesentlich weiterer Maßstab an die zwischen den Parteien getroffenen Vereinbarungen anzusetzen als bei einem Mietvertrag über Wohnraum.

Wir beraten und vertreten Sie in allen mietrechtlichen Angelegenheiten, dazu gehören z.B. die folgenden Bereiche:

  • Prüfung und Gestaltung von Mietverträgen
  • Fragen der Mieterhöhung
  • Betriebskostenabrechnungen
  • Fragen der Modernisierung
  • Geltendmachung von Mietminderung und Instandsetzung aufgrund von Mietmängeln
  • Kündigungsfragen
  • Fragen der Räumung und Rückgabe der Mietsache
  • Nachbarschaftsrecht

Bei der gemeinschaftlichen Verwaltung von Wohnungseigentum treten oft Fragen nach der wirksamen Beschlussfassung der Eigentümergemeinschaft auf oder auch nach der ordnungsgemäßen Verwaltung. Trotz der überschaubaren gesetzlichen Regelungen im Wohnungseigentumsgesetz (WEG) ist das Rechtsgebiet des Wohnungseigentums sehr vielschichtig.

Hier stehen wir Eigentümern und Verwaltern mit unserer Erfahrung beratend zur Seite.

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Rechtsanwalt Oliver Matzek

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