Reiserecht
Reisende und Reiseveranstalter sehen sich einer Fülle von nationalen und internationalen Vorschriften gegenüber. So ist z.B. die professionelle Erstellung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Reiseveranstalter im Zeitalter des Internets von großer Bedeutung, wohingegen für den Reisenden die Enttäuschung oft groß ist, wenn die geplante Urlaubsreise nicht den Erwartungen und Vereinbarungen entspricht.
Wir sind für Sie sowohl im Pauschalreiserecht als auch im Recht der individuell geplanten Reise tätig. Eine Pauschalreise liegt vor, wenn der Reiseveranstalter eine Gesamtheit von Reiseleistungen erbringt, wohingegen Individualreisen dadurch gekennzeichnet sind, dass der Reisende nur eine einzelne Reiseleistung bucht, z.B. den Flug. Während die Pauschalreise im Bürgerlichen Gesetzbuch umfassend geregelt ist, gelangen bei der Individualreise verschiedene nationale und internationale Vorschriften zur Anwendung, wobei für die Geltendmachung von Ansprüchen zum Teil sehr kurze Fristen einzuhalten sind.
Wir vertreten sowohl Reisende als auch Reiseveranstalter in allen Fragen des Reisevertrages, der Reisemängel oder der Reiseversicherungen, sprechen sie uns an!
Rechtsanwältin Dorothee B. Salchow
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