Verkehrsrecht

Wir beraten und vertreten Sie im Verkehrszivil- und im Verkehrsstrafrecht.

Im Rahmen des Verkehrszivilrechts übernehmen wir für Sie die Geltendmachung von Schadensersatz- und Schmerzensgeldansprüchen. Selbst bei der Abwicklung eines Unfalls mit geklärter Schuldfrage ist die Hinzuziehung eines Anwalts ratsam und manchmal unerlässlich. Nur so können Sie Ihre Rechte auf Reparatur-, Mietwagen- oder Heilbehandlungskosten, Ihren Verdienstausfall oder auch Ihren Ausfall im Haushalt umfassend geltend machen.

Auch wenn Sie als Unfallverursacher gelten, liegt der Sachverhalt oft nicht so klar auf der Hand. Nach Einsicht der polizeilichen Ermittlungsakte durch den Rechtsanwalt ergeben sich oftmals neue Anhaltspunkte.

Im Bereich der Verkehrsordnungswidrigkeiten und des Verkehrsstrafrechts vertreten wir Sie bei Entzug Ihrer Fahrerlaubnis, Geschwindigkeitsübertretungen, Trunkenheitsfahrten oder auch, wenn Ihr Fahrzeug abgeschleppt wurde. Auch hier ist es wichtig, den Verfahrensablauf genau zu klären und die Ermittlungsakten frühzeitig zu sichten.

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Rechtsanwältin Dorothee B. Salchow

Rechtsanwältin Dorothee B. Salchow

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