Vertriebs- und Franchiserecht

Im Rahmen des Vertriebsrechts beraten und vertreten wir Sie unter anderem in den Bereichen des Franchise-, Handelsvertreter-, Vertragshändler- und Lizenzrechts.

In diesen Wirtschaftsbereichen ist die anwaltliche Unterstützung für Ihren Betrieb von besonderem Interesse, da sich im Bereich des Vertriebsrechts eine Vielzahl von Rechtsgebieten verknüpfen. Neben den vertragsrechtlichen Kernbereichen gehören dazu insbesondere das Gesellschaftsrecht, das Internetrecht - Recht der neuen Medien, das Wettbewerbs- und Markenrecht sowie das Recht der allgemeinen Geschäftsbedingungen.

Die Vertriebsform des Franchisings ist in Deutschland über Jahrzehnte gewachsen und entwickelt sich ständig weiter. Deutschland zählt zu den europäischen Ländern mit der größten Dichte an Franchisebetrieben. Auch für die Zukunft wird der deutschen Wirtschaft in diesem Bereich ein überdurchschnittliches Wachstum gegenüber der Gesamtwirtschaft prognostiziert. Dies hat seinen Grund unter anderem in der Flexibilität der Franchisesysteme, sich neuen Marktgegebenheiten schnell anpassen zu können.

Im Bereich des Franchiserechts gibt es trotz dieser Entwicklung keine spezielle Gesetzgebung, so dass hier fachkundiger Rechtsrat unerlässlich ist.

Wir beraten und vertreten sowohl Franchisegeber als auch Franchisenehmer und übernehmen die Vertragsgestaltung und -prüfung, die Verhandlungsführung im vorvertraglichen Bereich bis zur Begleitung der Durchführung der Verträge, die Verfolgung von Vertragsverstößen und die Durchsetzung von Ansprüchen.

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Rechtsanwalt Oliver Matzek

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